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Staatlich geförderte Energiesparberatung vor Ort (BAFA)
Sie möchten die nicht rückzahlbare Förderung
in Anspruch nehmen aber wie?
Energieberatung –Zollatz gibt Antworten!
Art und Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.
Seit dem 1. Oktober 2009 gelten vergleichbar Regelungen für die Integration von Luftdichtigkeitsuntersuchungen, die ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst werden können.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.
„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Hier klicken zur BAFA Seite: Energiesparberatung
Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort:
Phase 1:
Den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten
Phase 2:
Einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen
Phase 3:
Die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten - Ersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern










