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Lüftungskonzept DIN 1946-6

Wie wird die erforderliche Mindestlüftung sichergestellt:
Manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage?

Energieberatung –Zollatz gibt Antworten!

Noch Fragen?  0163 / 147 60 43  oder Tel. 05262 – 5155


Die DIN 1946-6 definiert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude notwendig ist.

Grundsätzlich für Neubauten, aber auch für zu modernisierende Wohngebäude ist zwingend zu überprüfen, wie der notwendige Mindestluftwechsel gewährleistet werden kann.

•    Nachweisverfahren nach DIN 1946-6
•    Auswahl des Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6

Quelle: Hottgenroth Software

Ziele

Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen
so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt.
Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein.
Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.

Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander.
Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss:
manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage?

Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und - viel wichtiger – für welche nicht.

Lüftungskonzept und Lüftungsstufen

Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden.
Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes
der notwendige Luftaustausch erfolgen kann.

Wichtigste Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung einfließen, sind Dämmstandard, Art sowie Lage des Gebäudes. Erstere geben den Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen. Die Lage des Hauses ist wichtig,
um die Windbelastung einzuschätzen.  Es gilt die Faustregel: je mehr Wind desto größer die natürliche Infiltration. Der Norm ist deswegen eine Windkarte des deutschen Wetterdienstes hinterlegt.

Lüftungstechnische Maßnahmen

Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen.
Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile, so genannte Außenwandluftdurchlässe (ALD), sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen.
Für diese Stufe ist es unzulässig, aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen.

Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren!
Auch für die nachfolgenden Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen muss er die aktiveFensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung einplanen und sollte den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann – falls erforderlich – der Planer das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen.

Quelle: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.

 
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