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EnEV - Nachweise

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009.
Die EnEV 2009 wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Ab wann und für welche Gebäude gilt die EnEV 2009:

Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Bei lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.

Bestand:
Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen
(z.B. Dach- oder Fassadendämmung), ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.

Wesentliche Normen der EnEV sind:

  • DIN 4701-12: energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand – Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung.
  • DIN V 4701-10: Energetische Bewertung heiz-und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10:Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung.
  • DIN V 4701-10: Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen
  • DIN V 4108-6: Grundlagen zum Wärme-, Feuchte und Schlagregenschutz
  • DIN V 18599: Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs für Heizung,Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Nichtwohngebäuden

Nachweise für Nichtwohngebäude sind nach EnEV 2007 auf Gundlage der DIN V 18599 - "Energetische Bewertung von Gebäuden" zu führen. Die Norm erlaubt mit ihren zehn Teilen die Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Mit Novelle der EnEV 2009 wurde ein Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 für
Wohngebäude eingeführt, das alternativ zu den bestehenden Verfahren
(nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die energetische Bilanzierung herangezogen werden kann.

Quelle: dena Deutsche - Energie - Agentur

 
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